Behindertenpass

Behindertenpass beim Bundessozialamt

Es ist ratsam, beim Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt), Landesstelle Vorarlberg, Bregenz, Rheinstraße 32, einen Behindertenpass zu beantragen (Tel.: 05574 6838 oder österreichweit 05 99 88). Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, für Personen die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Brustkrebspatientinnen erhalten ohne andere Vorerkrankungen 50 % Behinderung für mind. 5 Jahre zuerkannt. Daraus ergeben sich Vorteile beim Jahresausgleich und am Arbeitsplatz.

Wofür dient der Behindertenpass?

  • Amtlicher Nachweis der Behinderung
  • Preisermäßigungen und Sondertarife bei verschiedenen Freizeit- und Kultureinrichtungen
  • Steuervorteile (pauschalierter Steuerfreibetrag ab einem GdB von 25% beim Finanzamt)
  • Fahrpreisermäßigung auf Bahnlinien der ÖBB und im Verkehrsverbund (ab einem Grad der Behinderung von 70% und einem Feststellungsbescheid oder Pflegegeldbezug).

Sind Sie berufstätig, dann stellen Sie beim Sozialministeriumservice einen Antrag auf Feststellung der Zuge­hörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten.

Was bringt die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten?

  • Erhöhten Kündigungsschutz
  • Förderungen im beruflichen Bereich: bei Antritt oder Ausübung eines Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses
  • Zusatzurlaub (sofern dies im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder in Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist)