Behindertenpass
Behindertenpass beim Bundessozialamt
Es ist ratsam, beim Sozialministeriumservice (vormals Bundessozialamt), Landesstelle Vorarlberg, Bregenz, Rheinstraße 32, einen Behindertenpass zu beantragen (Tel.: 05574 6838 oder österreichweit 05 99 88). Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, für Personen die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Brustkrebspatientinnen erhalten ohne andere Vorerkrankungen 50 % Behinderung für mind. 5 Jahre zuerkannt. Daraus ergeben sich Vorteile beim Jahresausgleich und am Arbeitsplatz.
Wofür dient der Behindertenpass?
- Amtlicher Nachweis der Behinderung
- Preisermäßigungen und Sondertarife bei verschiedenen Freizeit- und Kultureinrichtungen
- Steuervorteile (pauschalierter Steuerfreibetrag ab einem GdB von 25% beim Finanzamt)
- Fahrpreisermäßigung auf Bahnlinien der ÖBB und im Verkehrsverbund (ab einem Grad der Behinderung von 70% und einem Feststellungsbescheid oder Pflegegeldbezug).
Sind Sie berufstätig, dann stellen Sie beim Sozialministeriumservice einen Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten.
Was bringt die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten?
- Erhöhten Kündigungsschutz
- Förderungen im beruflichen Bereich: bei Antritt oder Ausübung eines Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses
- Zusatzurlaub (sofern dies im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder in Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist)